Öffentliche Gottesdienste sind erlaubt. Eine Anmeldung ist nicht mehr erforderlich. Das Tragen einer Maske ist Pflicht.
Für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Gottesdienstbesucher ab 6 Jahren gelten folgende Regelungen:
- Personen ab 18 Jahren müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung nach FFP2 oder einem vergleichbaren Standard tragen.
- Personen ab 6 bis einschließlich 17 Jahre genügt wie bisher der medizinische MundNasen-Schutz.
- In geschlossenen Räumen besteht die Maskenpflicht durchgehend. Dies gilt für den gesamten Verlauf des Gottesdienstes.
- Im Freien gibt es keine Maskenpflicht